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Grundstücksrecht

Verträge, durch die ein unbebautes Grundstück, ein bebautes Grundstück oder ein Erbbaurecht ver- bzw. gekauft werden soll, bedürfen ihrer in aller Regel hohen wirtschaftlichen Bedeutung wegen der notariellen Beurkundung.

Diese strenge Formvorschrift soll dreierlei gewährleisten: die Sachgerechtigkeit der Vertragsgestaltung, die Zuverlässigkeit der Dokumentation der Grundstückstransaktion und den Schutz vor übereiltem Handeln. Der zur Grundstücksübereignung erforderliche Vertrag wird von uns an Hand Ihrer Angaben und Vorstellungen vorbereitet und Ihnen rechtzeitig vor der Beurkundung als Entwurf zugesandt. Ziel eines jeden Vertragsentwurfs ist es, die unterschiedlichen, manchmal auch gegenläufigen Interessen der an einem Grundstückskaufvertrag Beteiligten einem ausgewogenen und wirtschaftliche Risiken vermeidenden Ausgleich zuzuführen.

Zeitgleich mit der Vorbereitung des Vertrages werden, soweit es zur Realisierung des Vorhabens erforderlich ist, in Zusammenarbeit mit Ihrem Kreditinstitut die notwendigen Hypotheken- und Grundschuldbestellungsurkunden erstellt. Unmittelbar nach der Beurkundung wird die weitere Bearbeitung des Kaufvertrages, die sogenannte Abwicklung, von mir und meinen Mitarbeiterinnen in Angriff genommen. Schließlich veranlassen wir den Vollzug des Vertrages durch Beantragung der Umschreibung des Eigentums beim Grundbuchamt und überprüfen abschließend die Tätigkeit des Grundbuchamtes auf Richtigkeit hin.

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